Unsere Leistungen

Wir bieten Unterstützung und Hilfe in den Bereichen vollstationäre, teilstationäre und ambulante Betreuung sowie Eingliederungshilfe.

Vollstationärer Bereich

Im vollstationären Bereich werden Jugendliche von 16 bis 18 Jahren nach §27 i.V.m. §34 SGB VIII betreut, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren Familien oder in anderen Jugendhilfeeinrichtungen leben können. Auch kann es vorkommen, dass einige Jugendliche mit 18 Jahren noch nicht die Reife besitzen, sodass ein weiterer Verbleib im vollstationären Bereich über das 18. Lebensjahr möglich ist. Die Jugendlichen werden von uns in ihrem Alltag begleitet und in ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung unterstützt. Gemeinsam werden neue Perspektiven erarbeitet und die Nutzung individueller Ressourcen gestärkt. Freizeitpädagogische Aktivitäten stärken den Zusammenhalt der Gruppe und fördern nicht nur die Entwicklung eines gesunden Selbstwertgefühls und Teamfähigkeit, sondern auch die Integration in ihr Lebensumfeld. Darüber hinaus unterstützen wir die Jugendlichen auch dahingehend, eine Freizeitaktivität zu finden und bei Bedarf in eine Vermittlung zu Ärzten und/oder Therapeuten.

Teilstationärer Bereich

Im teilstationären Bereich werden Jugendliche und junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren §41 SGB VIII betreut, die weiterhin Unterstützung in der Lebensführung benötigen. Der Fokus wird hierbei auf die Verselbstständigung gelegt. Die Jugendlichen lernen, den ihnen zur Verfügung stehenden Barbetrag sinnvoll einzuteilen, um alle Bedürfnisse wie Verpflegung und Freizeit adäquat abdecken zu können. Im Weiteren wird das autonome Handeln erprobt. Die Jugendlichen im teilstationären Bereich genießen ein Mehr an Freiraum, müssen aber auch gleichzeitig ein gewisses Maß an Eigenverantwortung für diesen Bereich mitbringen bzw. zügig entwickeln. Die Jugendlichen lernen, wie es ist, einen eigenen Haushalt zu führen, erfahren aber dennoch die Unterstützung durch die Sozialpädagog*innen. Dadurch werden sie optimal auf ein eigenständiges Leben vorbereitet.

Ambulante Betreuung

Unsere ambulante Betreuung nach §27 i.V.m. §30 SGB VIII umfasst Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, die bereits in der eigenen Wohnung leben. Oftmals sind es Jugendliche, die zuvor in unserem teilstationären Bereich gelebt haben und nun weiterhin von uns betreut werden.

Eingliederungshilfe nach §67 SGB XII

In diesem Bereich werden junge Erwachsene nach §67 SGB XII betreut, die aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten wie z.B. fehlende Tagesstruktur, Schulden, psychischen Problemen nicht selbstständig in einer eigenen Wohnung leben können.

Alle Bereiche in unserer Einrichtung verfügen über möblierte Einzelzimmer. Des Weiteren stehen für jeden der Bereiche eine Gemeinschaftsküche, viele Gemeinschaftsbäder und mehrere Gemeinschaftsräume zur Verfügung.